Warum Sicherheitsfachkräfte?

Dem Unternehmer obliegt die Sorge für die sichere Einrichtung des Betriebes und die sichere Gestaltung der Arbeits- abläufe. Die Beschäftigten sollen soweit wie möglich vor Arbeitsunfällen bewahrt bleiben. Bei dieser Aufgabe unterstützen ihn die Sicherheitsfachkräfte mit ihrem Fachwissen und Know-How. Letztendlich ist es das Ziel, die Zahl der Arbeitsunfälle nicht nur zu verringern, sondern zu ver- hindern.


Zu den Kosten, die den einzelnen Betrieb bei einem Arbeitsunfall treffen, addieren sich noch- mals die Aufwendungen für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Für welche Betriebe sind Sicherheitsfach- kräfte unverzichtbar?

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, unabhängig von Gewerbezweig oder Zahl der durchschnitt- lich beschäftigten Arbeitnehmer, einen oder mehrere Sicherheitsfachkräfte zu bestellen.



Daher:Jeder Arbeitsunfall der vermieden wird, erspart Leid und Kosten.




Wo liegen Ihre Vorteile?


Gesunde Mitarbeiter sprechen für ein gesundes Unternehmen und reflektieren dieses Bild nach außen.

Gute Arbeitsbedingungen und Gesundheit der Mitarbeiter sind die Voraussetzung für Motivation und Leistungsbereitschaft.

Vermeidung und Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen ersparen Kosten.

Niedriger Krankenstand erhöht die Produktivität.

Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sind unverzichtbare Elemente des Qualitätssicherungsmanagements und für die Zertifizierung nach
DIN ISO 9000 ff unbedingt erforderlich.



Unsere Leistungen:


Sicherheitstechnischer Dienst nach ASiG § 6 für kleine und mittlere Betriebe und im gesamten Bereich von Verwaltung, Werkhof, Kindergarten, Altenheim, Schule und Klinik

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung RAB 30

Begehung u. Beratung durch Strahlenschutzbeauftragte gemäß
§§ 20,29 StrlSchV

Überprüfung von Kinderspielplätzen, Sportstätten und Schuleinrichtungen gemäß GUV 16.4 bzw. 26.14 und EN 1176

Gefährdungs-/ Belastungsanalysen der Arbeitsplätze (z.B. Bildschirmarbeitsplätze, Bauhöfe, Kläranlagen)

Erstellen von Betriebsanweisungen nach
§ 20 GefStoffV z.B. für Betriebe, Bauhöfe und
Schulen (Gefahrstoffe im Unterricht)

Beratung als Abfallbeauftragter nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz